HEIZKOSTENZUSCHUSS 2013/14
Das Land Burgenland gewährt für die Heizperiode 2013/2014 BurgenländerInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 140,– pro Haushalt.
Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 20.11.2013)
- Bezug eines monatlichen Einkommens, das nicht höher sein darf als der Nettobetrag des geltenden ASVG - Ausgleichzulagenrichtsatzes sowie des Bgld. Mindestsicherungsgesetzes
Dieser beträgt für das Jahr 2013:
für alleinstehende Personen € 795,–
für Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.193,–
pro Kind € 154,–
für jede weitere Person im Haushalt € 398,–Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses können unter Vorlage eines Einkommensnachweises ab sofort bis spätestens 28.02.2014 im Gemeindeamt gestellt werden.